Drohnen und Multikopter finden immer mehr den Zugang auch im Handwerk. Bei Schornsteinfegern, Malern und Lackierer, Fotografen, Glasern und Dachdeckern sind diese Fluggeräte bereits im Einsatz. Man kann damit schnell und unkompliziert detailgenaue Aufnahmen aus der Luft machen und die Bilder dann am Computer auswerten.
Mithilfe der Fluggeräte können etwa Bauwerke ohne großen Aufwand rundum vermessen, hohe Fassaden visuell inspiziert oder etwa der Zustand älterer Photovoltaikanlagen dokumentiert werden. Handwerker können mit ihrer Hilfe unter anderem den Zustand von Dächern, verputzten Fassaden oder Fenstern begutachten. Sie brauchen dadurch zunächst weder eine Leiter noch einen Hubwagen oder ein Gerüst. Denn die Drohne liefert die nötigen Bilder von Dächern, Kirchtürmen, Windkrafträdern, Fassaden, Hochspannungsleitungen oder Brücken.

Praktisch begrenzen aber die Technik und Gesetze sowohl den privaten als auch den gewerblichen Einsatz der Fluggeräte, die häufig Quadrokopter sind – sprich vier Propeller haben. Denn: Wer welche Typen von Drohnen und Multikoptern steuern darf und wo sie fliegen dürfen, ist in der Verordnung zur „Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ exakt vorgeschrieben.
Drohnenverordnung – Überblick über die wichtigsten Regeln
Diese modifiziert die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und sieht unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen über 250 Gramm Startgewicht sowie einen Kenntnisnachweis für den Betrieb von unbemannten Flugsystemen vor, sofern diese mehr als zwei Kilogramm wiegen. Unabhängig von Größe und Gewicht des Multicopters oder der Drohne, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung in jedem Fall erforderlich.
Und: Vielfach muss beachtet werden, dass fremde Wohngrundstücke nicht ohne Einwilligung überflogen werden dürfen, bevor z.B. Bildaufnahmen des Hauses, Daches oder Grundstückes gemacht werden. Dies gilt ebenso für Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Liegenschaften der Polizei und vieles mehr.
Mehr Infos dazu, können Sie sich im Erklärvideo des Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0-Stuttgart ansehen.
Trotz der gesetzlichen Bestimmungen sind Drohnen und Multikopter taugliche und gut zu handhabende Werkzeuge, die sich speziell für Handwerksbetriebe eignen. Mit der Nutzung einer Drohne oder eines Multicopters kann ein Handwerker viele zeitaufwändige, kostenintensive und gegebenenfalls gefährliche Arbeitsschritte mit minimalem Aufwand ausführen. Wer nicht aufs Dach muss, der kann eben auch nicht herunterfallen.